Die Akademie Mitteldeutsche Kunststoffinnovationen unterstützt aufstrebende Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit ideeller Förderung und materieller Unterstützung.
Kunststofftechnik-Stipendium für Abiturienten
Die Hochschule Merseburg (FH), Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften lobt gemeinsam mit der Stiftung Akademie Mitteldeutsche Kunststoffinnovationen (AMK) ein Stipendium für Merseburger Abiturienten aus, die an der Hochschule Merseburg Kunststofftechnik, ein Schwerpunkt im Studium Maschinenbau/Mechatronik/Physiktechnik studieren möchten.
Das Stipendium in Höhe von 50 € pro Monat wird während des ersten Studienjahres ausgezahlt.
Ein Antrag kann an das Präsidium der Stiftung (AMK) bis zum 31. Oktober eines jeden Kalenderjahres gestellt werden. Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler Merseburger Schulen und der umliegenden Regionen, die im laufenden Schuljahr die Zugangsberechtigung für ein Hochschulstudium erwerben bzw. erworben haben und sich für das Wintersemester im Bachelorstudiengang Kunststofftechnik (B. Eng) einschreiben wollen.
Folgende Unterlagen sind für eine Beantragung des Stipendiums einzureichen:
- Zeugnisse der letzten beiden Schulhalbjahre
- Begründung des Antrages durch den Antragsteller
- Einschätzung eines naturwissenschaftlichen Fachlehrers zur Eignung des Antragstellers
Nach einem Auswahlgespräch, bei dem sich die Antragsteller Verantwortlichen der Hochschule und der Stiftung vorstellen, werden die geeignetsten Bewerberinnen bzw. die geeignetsten Bewerber als Stipendiaten ausgewählt. In jedem Kalenderjahr werden bis zu zwei Stipendien vergeben. Die Auswahlkommission bilden Prof. Dr. Katrin Reincke, Präsidentin der Stiftung und Dr. Katja Oßwald, Stiftungsmanagement.
Eliteförderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Promotions- und Habilitationsförderung)
Kunststoffinnovationen sind geprägt von der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit kreativer Nachwuchswissenschaftler, die mit Ideen und Erfindergeist neue Zielstellungen in der Wissenschaft und Forschung sowie beim Forschungs- und Technologietransfer auf dem Gebiet der Polymerwissenschaft und Kunststofftechnik konsequent verfolgen.
Entsprechend der fachlichen Ausrichtung des Merseburger Kunststoff-Kompetenzzentrums (KKZ Halle-Merseburg) hat die Stiftung den Zweck Projekte zur akademischen Bildung und Weiterbildung sowie die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen zu fördern.Aufgabe der Nachwuchsakademie ist die ideelle Förderung und materielle Unterstützung von Auszubildenden, Studierenden und Doktoranden sowie die Vergabe von Mitteln für die Eliteförderung junger Wissenschaftler.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Förderung junger Nachwuchswissenschaftler in ihrem Bestreben zur akademischen Qualifizierung, insbesondere durch Anfertigung einer Promotionsarbeit. Auch die Unterstützung bei der Anfertigung von Habilitationsarbeiten entspricht dem Charakter dieser Förderrichtlinie.
Die Akademie Mitteldeutsche Kunststoffinnovationen berät und unterstützt junge Nachwuchswissenschaftler durch Vermittlung einer fachlichen Betreuung für die Anfertigung einer Promotionsarbeit. Dabei ist eine externe Betreuung der Arbeit oder die direkte Betreuung durch Wissenschaftler der Akademie denkbar.
Entsprechend der Satzung der Akademie Mitteldeutsche Kunststoffinnovationen (Fassung vom 1.10.2007) sind folgende materielle Unterstützungen auf Antrag möglich:
a) Vergabe von Stipendien, insbesondere Promotionsstipendien
b) Gewährung einer einmaligen Zuwendung im Rahmen der Anfertigung einer Dissertation
c) Übernahme von Publikationskosten in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 250,- € pro Jahr
d) Pauschalisierter Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an nationalen und internationalen Tagungen (Voraussetzung ist in der Regel der Nachweis von nicht bewilligten Förderanträgen bei öffentlichen Forschungsfördereinrichtungen (DFG, DAAD) bzw. privaten Einrichtungen, z. B. Stiftungen, Fördervereine u. ä.)
e) Qualifizierung von Beschäftigten aus der kunststofferzeugenden und -verarbeitenden Industrie mit Sitz oder Niederlassung in Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen), besonders in kleinen und mittleren Unternehmen entsprechend der Empfehlung 2003/361 EG der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen von der Akademie veranstalteten Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
Folgende Antragsunterlagen müssen eingereicht werden:
a) Formloser Antrag des Nachwuchswissenschaftlers mit Kurzbeschreibung des Promotionsvorhabens und ggf. Befürwortung durch wissenschaftliche Betreuer
b) Curriculum Vitae und Nachweis wissenschaftlicher Leistungen (Kopie Diplomzeugnis, Master- bzw. Bachelorzeugnisse, Publikationsverzeichnis, Vortrags- und Posterlisten)
c) Bei Beantragung eines einmaligen Zuschusses ist neben den Angaben unter b) auch die Höhe der finanziellen Unterstützung zu benennen.
d) Bei Qualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Unternehmen ist ein formloser Antrag des Geschäftsführers (bzw. Leiters des Unternehmens) erforderlich
Das Präsidium der Stiftung AMK gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf der Grundlage der Satzung Zuwendungen für einzelne Vorhaben und Projekte.Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Präsidium von AMK entscheidet auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.
Fassung vom 31.3.2008